Von Herrn Kay Ullmann der Stadt Zwickau – Sportstättenbetrieb, erreichte uns die Mitteilung, dass die Kegelbahn aufgrund der Corona-Schutzverordnung leider weiterhin geschlossen bleibt.
Amateur- und Breitensport:
Erlaubt ist ab einer 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Zwickau von über 100 nur Individualsport – im Sinne von kontaktfreiem Sport – alleine oder zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes.
Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien (auch auf Außensportanlagen) in Gruppen von höchstens fünf Kindern (z.B. Torschuss- o. Passspieltraining ist erlaubt, nicht aber Zweikämpfe o. Spielformen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann).
Sind ausreichend große Außenflächen vorhanden (z.B. großer Sportplatz), können auch mehrere Übungsgruppen von je max. 5 Kindern auf diesen verteilt und räumlich gut abgegrenzt trainieren (z.B. großer Sportplatz: auf jeder Hälfte o. jedem Viertel eine Fünfergruppe).
Anleitungspersonen (Trainer, Übungsleiter o.Ä.) unterliegen einer Testpflicht vor Nutzungsbeginn und müssen bei einer möglichen Kontrolle durch die zuständige Behörde einen anerkannten negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Ein speziell auf die Sportart abgestimmtes Hygiene-/Abstandskonzept ist durch den Nutzer zu erstellen, umzusetzen und bei einer Kontrolle der zuständigen Behörde vorzulegen.
Umkleidekabinen/Duschen dürfen nicht genutzt werden. Toilettennutzung ist entsprechend des zu erstellenden Hygiene-/Abstandskonzepts möglich.
Es erhalten nur Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Trainingsbetrieb oder eine mediale Berichterstattung erforderlich sind (vorausgesetzt keine Erkältungssymptome etc.). Publikumsverkehr ist weiterhin untersagt.
Sobald sich etwas Neues ergibt, werden wir auf unserer Homepage informieren.
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