Weitere Erfreuliche Nachrichten vom Sportstättenbetrieb der Stadt Zwickau
Der Landkreis Zwickau hat aufgrund dessen, dass die 7-Tages-Inzidenz 5 Tage unter 35 lag, weitere Lockerungen der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (gültig vom 14.-30.06.2021) bekanntgemacht. Somit greift die „unter 35 Regelung“. Hierdurch ist aktuell nunmehr zulässig:
- Kontaktsport und kontaktfreier Sport von Minderjährigen im Außenbereich und auf Außensportanlagen, Kontakterfassung nicht notwendig •Kontaktsport und kontaktfreier Sport (altersunabhängig) auf Außensportanlagen, mit Kontakterfassung
- Kontaktsport und kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen (altersunabhängig), mit Kontakterfassung Hygienekonzept und Kontakterfassung bei Erwachsenensportgruppen bleiben zwar bestehen, jedoch entfällt also nunmehr die Testpflicht von Übungsleitern und Sportlern.
- Sportveranstaltungen – auch mit Publikum – sind mit Hygienekonzept und Kontakterfassung erlaubt; sollte der Mindestabstand beim Publikum nicht eingehalten werden können, ist hier zusätzlich die Veranstaltung nur mit tagesaktuellem Negativtests der Besucher (oder Impf-/Genesenen-Nachweis) erlaubt. Das Kontrollieren über die Vorlage notweniger Corona-Tests und/oder des Status Genesen/Geimpft obliegt dem Nutzer.
Sobald sich etwas ändert, werden wir auf unserer Homepage informieren.
Werde Partner unseres Vereins